Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung in jeder Gemeinde ist der Haushaltsplan, der die für das Haushaltsjahr zu erzielenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Er ist das Planungsinstrument zur Verwirklichung der gesamten Kommunalpolitik in einem Jahr. Mit seiner Hilfe lässt sich erkennen, welche Aufgaben die Kommune in einem Haushaltsjahr erfüllt. Der Inhalt und die Form des Haushaltsplanes sind durch die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt. Der Rheinstettener Haushaltsplan umfasst rund 350 Seiten.
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