Der Gutachterausschuss der Stadt Rheinstetten hat in seinen Sitzungen am 28.07. und 29.09.2011 auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen von 2009 und 2010 neue Bodenrichtwerte festgestellt.
- Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Rheinstetten die angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussVO) vom 11.12.1989 geändert durch Verordnung vom 15.02.2005 zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt.
- Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Basis für die Ermittlung ist die Kaufpreissammlung.
- Wertbeeinflussende Merkmale für die Feststellung sind:
- Lage des Grundstücks in den Stadtteilen
- Richtwertzonen
- Entwicklungszustand des Grundstücks
- Baureifes Land
- Rohbauland (nicht erschlossen, in einem Bebauungsplan vorgesehen)
- Bauerwartungsland (künftiges Bauland)
- Art der baulichen Nutzung
- Wohngebiete (WR, WA, WB); Mischgebiete (MI); Gewerbegebiete (GE, GEE)
- Maß der baulichen Nutzung
- Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ)
- Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie spezielle Lage, Erschließungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen eines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.
- Die festgestellten Bodenrichtwerte beziehen sich auf baureifes Land. Werte für Bauerwartungsland konnten wegen Mangels an Orientierungswerten nicht ermittelt werden.
- Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
- Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertbereiche noch aus den beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Die Lage der einzelnen Bodenrichtwertzonen, sowie deren Bodenrichtwerte können im Bauamt der Stadt Rheinstetten, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, nach Voranmeldung eingesehen werden.
Schriftliche Auskünfte über den Richtwert eines einzelnen Grundstücks werden gegen eine Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt.