Logo der Stadt Rheinstetten mit Schriftzug große Kreisstadt

 

 
Sie sind hier: ... >> ... >> ... >> ... >> Kinderbetreuung >> Kindergartengebühren
 

Kindergarten - Leistungen und Gebühren für Sie im Überblick

  

Gruppenart Abkürzung Kurzbeschreibung
Halbtagsgruppe HT Vor- oder nachmittags geöffnete Gruppen mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 15 Stunden.
Regelgruppe RG Vor- und nachmittags jeweils mehrere Stunden geöffnete Gruppen.
Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten Gruppen mit einer ununterbrochenen Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden am Tag.
Ganztagesgruppe GT Gruppen, in denen mehrere Kinder durchgehend ganztags betreut werden. Öffnungszeiten: durchgehend über 7 Stunden am Tag mit Mahlzeiten einschl. Mittagessen und Schlafmöglichkeiten für die Kinder.
Altersgemischte Gruppe AM-RG
AM-VÖ
AM-GT
Gruppen mit Kindern im Kindergartenalter und Kindern im Alter von unter 3 Jahren und/oder Kinder im schulpflichtigen Alter. Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter überwiegt. Altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden.
Integrative Gruppe IN Gruppen, in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von Behinderung nach § 39 Abs 1 BSHG einer zusätzlichen Förderung bedürfen.
Schülerhort Hort Aufnahme von Schulkindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren (1.-4. Klasse).
Kleinkindgruppe KR Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren betreut werden. In Rheinstetten werden z. Zt. nur Kinder im Alter von 2 - 3 Jahren aufgenommen.
Auffanggruppe AG Die Kinder werden auch in der Randzeit der Regelgruppe betreut, d. h. die Kinder können ½ Stunde früher in den Kindergarten kommen bzw. ½ Stunde länger bleiben. Die Mittagspause verbringen die Kinder zu Hause.

 

Gebühren Erstkind Zweitkind Drittkind
Monatlich für die RG 75 € 40 € gebührenfrei
Monatlich für die VÖ 82 € 40 € gebührenfrei
Monatlich für die AG 81 € 40 € gebührenfrei
Monatlich für die GT

237 € inkl. Essensgeld

154 € (65 %) inkl. Essensgeld 66 € Essensgeld
Monatlich für den Schülerhort ab 171 € inkl. Essensgeld 111 € (65 %) inkl. Essensgeld 66 € Essensgeld
Monatlich für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 30 € zusätzlich zur Gebühr der besuchten Gruppe
GTG: 237 €
30 € zusätzlich zur Zweitkindgebühr der besuchten Gruppe
GTG: 154 €
RG, VÖ, AG: gebührenfrei

GTG: 66 € Essensgeld
Für Betreuung in den kleinen Ferien (Pfingst- und Herbstferien) 15 € Pfingstferien
15 € Herbstferien
15 € Pfingstferien
15 € Herbstferien
15 € Pfingstferien
15 € Herbstferien
Pro Stunde für das flexible Betreuungsangebot Regelm. Termine: 1 €
spontane Termine: 2 €
Regelm. Termine: 1 €
spontane Termine: 2 €
Regelm. Termine: 1 €
spontane Termine: 2 €

 

* Analoge Anwendung der bisherigen Regelung für Zweitkinder

** Die Gebühr für den Schülerhort orientiert sich an der Ganztagesbetreuung

 

Die Satzungen zur Kinderbetreuung und den Gebühren sind einsehbar im Ortsrecht unter Punkt 4 - Soziale Sicherung. 

 
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

Mo, Di, Do     08.00-18.00 Uhr

Mi, Fr            07.00-12.00 Uhr

 

Verwaltung:

Mo, Di, Fr      08.00-12.00 Uhr

Do                 14.00-18.00 Uhr

 
(c) Stadt Rheinstetten  Rappenwörthstraße 49  76287 Rheinstetten

(c) Stadt Rheinstetten | Rappenwörthstr. 49 | 76287 Rheinstetten

Telefon: +49 7242 95140 | E-Mail: rathaus@rheinstetten.de | Internet: http://www.rheinstetten.de/