Integration
Um gute deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben, können Integrationskurse absolviert werden. Informationen über die Möglichkeit einer solchen Teilnahme erhalten alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie alle deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Bei den Kursen werden Vorkenntnisse, Alter und die persönlichen Lebensumstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt.
Sie erhalten entsprechende Auskünfte, Merkblätter, Anträge, Flyer, Kursträgerlisten usw. in der Rheinstettener Ausländerbehörde. Diese hilft u. a. auch bei der Beantragung der Zulassung zur Integrationskursteilnahme und bei der Beantragung der Übernahme des Kostenbeitrags.
Neuzuwanderer werden von der Ausländerbehörde zur Integrationsteilnahme sowohl berechtigt als auch verpflichtet.
Ausländerbehörde
Rheinstettens ausländische Mitmenschen können bei der Ausländerbehörde alle Fragen rund um ihren Aufenthalt stellen. Dies betrifft Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Visum. Hierzu finden Sie in den Lebenslagen unter dem Stichwort „Zuwanderung“ konkrete Informationen.
Unter der Rubrik Dienstleistungen finden sich weitere Informationen unter den Stichworten "Aufenthalt", "Ausländer", "Visum", "Zuwanderung", usw.
Kontakt bei der Stadtverwaltung:
Telefon: 07242/9514-331
E-Mail