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Für ausländische Bürgerinnen und Bürger in Rheinstetten

Integration

Um gute deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben, können Integrationskurse absolviert werden. Informationen über die Möglichkeit einer solchen Teilnahme erhalten alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie alle deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Bei den Kursen werden Vorkenntnisse, Alter und die persönlichen Lebensumstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt.

 

Sie erhalten entsprechende Auskünfte, Merkblätter, Anträge, Flyer, Kursträgerlisten usw. in der Rheinstettener Ausländerbehörde. Diese hilft u. a. auch bei der Beantragung der Zulassung zur Integrationskursteilnahme und bei der Beantragung der Übernahme des Kostenbeitrags.

 

Neuzuwanderer werden von der Ausländerbehörde zur Integrationsteilnahme sowohl berechtigt als auch verpflichtet.

 

Ausländerbehörde

Rheinstettens ausländische Mitmenschen können bei der Ausländerbehörde alle Fragen rund um ihren Aufenthalt stellen. Dies betrifft Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Visum. Hierzu finden Sie in den Lebenslagen unter dem Stichwort „Zuwanderung“ konkrete Informationen.

 

Unter der Rubrik Dienstleistungen finden sich weitere Informationen unter den Stichworten "Aufenthalt", "Ausländer", "Visum", "Zuwanderung", usw.

 

Kontakt bei der Stadtverwaltung:

Telefon: 07242/9514-331

E-Mail

 
Öffnungszeiten

Bürgerbüro

Mo, Di, Do     08.00-18.00 Uhr

Mi, Fr            07.00-12.00 Uhr

 

Verwaltung:

Mo, Di, Fr      08.00-12.00 Uhr

Do                 14.00-18.00 Uhr

 
(c) Stadt Rheinstetten  Rappenwörthstraße 49  76287 Rheinstetten

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Telefon: +49 7242 95140 | E-Mail: rathaus@rheinstetten.de | Internet: http://www.rheinstetten.de/